Remote Work Steuern Deutschland: Was Arbeitnehmer wissen müssen
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Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Kläre individuelle Fragen mit deinem Steuerberater oder Anwalt.
Remote Work hat steuerliche Vorteile — wenn du weißt, was du absetzen kannst. Seit 2023 gibt es die dauerhafte Homeoffice-Pauschale, und wer ein separates Arbeitszimmer hat, kann deutlich mehr geltend machen. Die Regeln sind nicht kompliziert, aber es lohnt sich, sie genau zu kennen.
Die Homeoffice-Pauschale: 6 Euro pro Tag
Seit dem Steuerjahr 2023 kannst du pro Homeoffice-Tag 6 Euro als Werbungskosten geltend machen, maximal 1.260 Euro pro Jahr (210 Tage). Du brauchst dafür kein separates Arbeitszimmer — der Küchentisch reicht. Die Pauschale gilt für alle, die an mindestens einem Tag überwiegend von zu Hause arbeiten.
Die Pauschale wird in die Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro eingerechnet. Das bedeutet: Wenn du keine weiteren Werbungskosten hast, sparst du erst dann Steuern, wenn die Homeoffice-Pauschale zusammen mit anderen Werbungskosten die 1.230 Euro überschreitet. Bei 210 Homeoffice-Tagen kommst du auf 1.260 Euro — also 30 Euro über dem Pauschbetrag. Jeder weitere Euro spart Steuern.
Dokumentiere deine Homeoffice-Tage. Ein einfacher Kalender reicht, in dem du die Tage markierst. Das Finanzamt kann Nachweise verlangen, besonders wenn du die volle Anzahl von 210 Tagen ansetzt. Wer hybrid arbeitet und nur zwei bis drei Tage pro Woche im Homeoffice ist, sollte trotzdem jeden Tag eintragen — über ein Jahr summiert sich das.
Das häusliche Arbeitszimmer: Mehr absetzen mit eigenem Raum
Wer ein separates Arbeitszimmer hat, das fast ausschließlich beruflich genutzt wird, kann die tatsächlichen Kosten absetzen — und das ist deutlich mehr als die Pauschale. Abzugsfähig sind anteilige Miete, Nebenkosten, Renovierungskosten und Gebäudeversicherung. Der Anteil berechnet sich aus der Fläche des Arbeitszimmers geteilt durch die Gesamtwohnfläche.
Beispiel: Deine Wohnung ist 80 Quadratmeter groß, das Arbeitszimmer 12 Quadratmeter. Das sind 15 Prozent. Bei einer Warmmiete von 1.200 Euro monatlich kannst du 180 Euro pro Monat als Werbungskosten absetzen — 2.160 Euro im Jahr. Deutlich mehr als die Homeoffice-Pauschale. Dazu kommen anteilige Strom-, Wasser- und Heizkosten.
Die Voraussetzung: Das Zimmer muss ein abgeschlossener Raum sein, der zu mindestens 90 Prozent beruflich genutzt wird. Ein Schreibtisch im Wohnzimmer zählt nicht. Eine Arbeitsecke hinter einem Raumteiler zählt nicht. Es muss ein eigener Raum mit Tür sein. Und er darf nicht als Gästezimmer, Fitnessstudio oder Spielzimmer doppelt genutzt werden.
Arbeitsmittel und Equipment absetzen
Alles, was du für die Arbeit brauchst und selbst bezahlst, ist absetzbar: Schreibtisch, Stuhl, Monitor, Tastatur, Maus, Kopfhörer, Webcam, Schreibtischlampe. Gegenstände bis 800 Euro netto (952 Euro brutto) können im Jahr der Anschaffung komplett abgesetzt werden. Teurere Anschaffungen werden über die Nutzungsdauer abgeschrieben.
Auch Software und digitale Dienste sind Werbungskosten: Microsoft 365, Adobe Creative Cloud, Projektmanagement-Tools oder VPN-Dienste, die du beruflich nutzt. Achte auf eine klare Trennung zwischen privater und beruflicher Nutzung. Ein Laptop, den du zu 70 Prozent beruflich nutzt, kannst du zu 70 Prozent absetzen. Dokumentiere das mit einer kurzen Schätzung.
Sammle alle Rechnungen und Belege. Digital ist ausreichend — scanne oder fotografiere jeden Beleg und speichere ihn in einem Ordner nach Jahr sortiert. Das Finanzamt akzeptiert digitale Kopien, solange sie lesbar sind. Apps wie ScanBot oder die Belegerfassung deiner Steuersoftware machen das zur Gewohnheit statt zur lästigen Pflicht.
Internet und Telefon: Anteilig absetzen
Wenn du deinen privaten Internet- und Telefonanschluss beruflich nutzt, kannst du einen pauschalen Anteil von 20 Prozent als Werbungskosten geltend machen — ohne Einzelnachweis, maximal 20 Euro pro Monat. Bei einem monatlichen Internetvertrag von 50 Euro sind das 10 Euro pro Monat oder 120 Euro im Jahr. Zusätzlich zur Homeoffice-Pauschale.
Wer einen höheren beruflichen Anteil nachweisen kann, darf mehr absetzen. Dafür musst du über einen Zeitraum von drei Monaten deine berufliche Nutzung dokumentieren — zum Beispiel über Zeiterfassung oder Gesprächsprotokolle. Das ist aufwändig, kann sich aber lohnen, wenn du hauptsächlich von zu Hause arbeitest und hohe Telefonkosten hast.
Mobilfunkkosten funktionieren nach dem gleichen Prinzip. Geschäftliche Telefonate, die über dein privates Handy laufen, sind anteilig absetzbar. Auch hier gilt: Pauschal 20 Prozent ohne Nachweis, oder mehr mit Dokumentation. Ein Zweitvertrag rein für berufliche Nutzung vereinfacht die Abrechnung erheblich.
Weiterbildung und Fachliteratur
Berufliche Weiterbildung ist vollständig absetzbar. Online-Kurse auf Plattformen wie Udemy, Coursera oder LinkedIn Learning, Fachbücher, Konferenz-Tickets und sogar Reisekosten zu Konferenzen sind Werbungskosten. Die Voraussetzung: Die Weiterbildung muss einen klaren Bezug zu deiner beruflichen Tätigkeit haben.
Fachliteratur umfasst nicht nur gedruckte Bücher, sondern auch E-Books, Fachzeitschriften-Abos und digitale Newsletter mit beruflichem Bezug. Ein Abo der Zeitschrift deiner Branche, ein Buch über Projektmanagement oder ein Online-Kurs zu einer neuen Programmiersprache — alles absetzbar. Auch Kindle-Unlimited oder Audible, wenn du berufliche Titel nutzt, anteilig.
Behalte die Rechnungen und notiere bei gemischt genutzten Diensten den beruflichen Anteil. Eine kurze Notiz auf der Rechnung reicht: „Berufliche Nutzung: 80% — Kurs zu Team-Management für aktuelle Tätigkeit als Team Lead." Das gibt dem Finanzamt den Kontext und dir die Sicherheit bei einer möglichen Rückfrage.
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